Philipp von Daun-Oberstein (1463–1515) war als nachgeborener Sohn bereits früh für die geistliche Laufbahn vorgesehen. Im Jahr 1508 wurde er zum Erzbischof und Kurfürst von Köln gewählt, ein Jahr später empfing er die bischöflichen Weihen. Im selben Jahr wurde in einem Münzvertrag schriftlich festgelegt, wie die Prägungen des Kölner Erzbischofs gestaltet werden sollten und welche Münzsorten herausgegeben werden durften: In den Vertrag wurden auch Groschen und Albus aufgenommen. Der Goldgulden aus dem Jahr 1510 zeigt auf dem Avers Christus, der inmitten eines gotischen Gestühls thront, unter ihm das Stiftsschild mit dem Gitter-Wappen derer von Daun. Die Umschrift nennt die geistlichen Würden des Prägeherrn: PH(ILIPPU)S ARCHIEP(ISCOPU)S COLO(NIENSIS) – Philipp, Erzbischof von Köln. Auf dem Revers befinden sich innerhalb eines spitzen Dreipasses der Stiftsschild, erneut mit dem Dauner Wappen belegt, sowie die Wappen der anderen drei rheinischen Kurfürsten (Trier, Mainz und Pfalz). Die Umschrift auf der Rückseite benennt die Münzsorte: Es handelt sich um einen Rheinischen Gulden (MO(NETA) AV(REA) RENENSIS), der als Währung des Rheinischen Münzvereins diente.
[Vivien Schiefer]