Es wird quittiert, dass Amenothes, Sohn des Petechonsis, für die Kopfsteuer (λαογραφία) des laufenden Jahres 10 Drachmen und für die Badesteuer (βαλανευτικόν) 1 Drachme und 1½ Obolen entrichtet hat. Die gesamte Zahlung beträgt 11 Drachmen und 1½ Obolen mit Zuschlag von 1½ Obolen für jeden Stater.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01423/