Ein Rest eines Immobilienkaufvertrags. Wahrscheinlich handelt es sich um Rebenland; zu dem Land sollen ein Kelterhaus und ein Trockenplatz gehören. Erhalten ist vor allem die Lagebeschreibung und ein Teil der Datierung, aber nicht der Kaufpreis, die Größe des Objekts oder die Namen der Vertragsparteien.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/00305/