Der Rat von Oxyrhynchos schreibt den Vorständen der Besitzarchive (βιβλιοφύλακες ἐγκτήσεων) und bittet sie darum, die Privilegien des Aurelios Apollodidymos einzutragen, die ihm infolge seiner Aufnahme in die ökumenische Synode der dionysischen Künstler zustehen. Die Registrierung erfolgt nach dem durch Apollodidymos eingereichten Antrag (BGU IV 1074).
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/02826/