Bohrhammer mit einem Handgriff aus Flacheisen. Der schlanke Zylinder aus Stahl ist mit einem Außengewinde versehen und in den Handgriff geschraubt. Das Zylindergehäuse ist mit vier glatten Stehbolzen versehen, dazwischen sind sechs Bohrungen in zwei Dreierreihen angeordnet. An der gegenüberliegenden Seite des Zylinders befindet sich eine runde Platte, die an das Maschinengehäuse aus Messing mit vier Muttern über Gewindebolzen angeflanscht ist. Das einteilig gegossene Maschinengehäuse, das die Steuerung enthält, trägt zwei zum Handgriff parallel angeordnete Zylinder und vorne eine Fortsetzung aus der die stählerne Bohrerhülse ragt. Die Bohrerhülse ist in eine Richtung drehbar. Seitlich der Boherhülse befindet sich ein Schlitz, durch den der Bohrer aus der Hülse getrieben wird. Die beiden Zylinder des Maschinengehäuses sind mit jeweils zwei Gewindestopfen verschlossen. Drei Stopfen sind aus Messing, einer aus Stahl. An einem der Zylinder befindet sich eine Erweiterung mit einer Bohrung, die mit einem Innengewinde versehen ist.
Der Bohrer liegt auf einem Ständer aus dunkel gebeiztem Holz. Zwei Bretter mit Aussparungen zur Auflage sind auf einem Brett von unten verschraubt. Auf dem Brett ist an einer Seite eine keilförmige Erhöhung, auf die ein mit Text graviertes Messingschild geschraubt ist.
Otto Heinrich Flottmann (1875-1944) erhielt 1904 das Reichspatent für den "Druckluft-Bohrhammer mit Kugelsteuerung und selbsttätiger Umsetzung". Diese Steuerung gilt als eine wichtigen Innovation für die Bergbautechnik und revolutionierte Bereiche im Ruhrbergbau. Die Bohrhämmer traten ihren Siegeszug an und machen damit den Namen "Flottmann" in der ganzen Welt bekannt.