Presse aus einem Holzkörper, einem Eisenscharnier und einer Schraube mit Mutter zum Zudrehen. Der Holzkörper besteht aus zwei Teilen zum Klappen mit einer runden Füllform aus zwei Schalen und je zwei Armen, alles aus einem Holz gesägt bzw. gedrechselt. An einer Seite der Arme befindet sich das Eisenscharnier, die andere besitzt zwei Löcher zum Durchführen der Schraube. Diese sowie die Löcher sind im Kopfbereich der Schraube rechteckig, so dass diese fest arretiert, ebenso ist die Mutter für eine bessere Handhabung kantig geformt.
Die Schalen besitzen innen ungleiche Formen, eine Seite ist einheitlich abgerundet, die andere Seite eingetieft, mit planer Binnenfläche und mit einer Hohlkehle entlang des Randes.
Im Gebrauch verlief die Siegelherstellung folgendermaßen:
1. Ein weicher Wachsklumpen wurde in die nasse, tiefere Schale gegeben und mittels der Schraubpresse geformt, so dass das Wachs eine flachrunde Rückseite und eine mit kreisrundem Rand gestaltete Vorderseite erhielt.
2. Quer über diese Vorderseite wurden die Pressel, d. h. die Fäden oder Bänder zur Befestigung an der Urkunde, gelegt.
3. In die durch den Rand umfasste Mulde der Wachssiegelvorderseite und über die Pressel kam das gefärbte weiche Wachs des eigentlichen Siegels, das mittels einer Petschaft mit dem Wappen des Siegels gestempelt wurde.