Die Darstellung des dextrarum iunctio ist ein Zeichen für einen Vertragsabschluss, ebenso wie der Ring selbst, der in der Antike bei rein kaufmännischen Verträgen oft als Pfand gegeben wurde (Dig. 14. 3, 5.15; vgl. Ter. Eun. 3.4, 3). Daher könnte dieser Ring als sog. anulus pronubus (Verlobungsring) interpretiert werden. Plinius (nat. hist. 33, 12) erwähnt derartige Ringe. Tertullian (Apol. 6) kennt allerdings den Ehering aus Gold. Der Ring war ein Pfand, das der Bräutigam für die Erfüllung des Ehevertrages gab (vgl. pignus, Juv. 6.27; Dig. 24, 1, 36.1). (AVS)