1928 hatte Hoffmann, der von 1923 bis 1926 in Italien gewesen war und seitdem wieder in Berlin lebte und arbeitete, eine Ausstellung in Stettin. Wohl aus dieser erwarb der Oberpräsident von Stettin mit bereitgestellten Geldern des preußischen Kultusministeriums das Bild „Alter Schiffer am Hafen“ und gab es in das Stadtmuseum Stettin, mit dem die Nationalgalerie, die das Werk erst 1930 mit anderen Ankäufen inventarisierte, sogleich einen Leihvertrag abschloss. Am 5. August 1937 wurde das Gemälde von der Reichskammer der bildenden Künste in Stettin als „entartet“ beschlagnahmt, wie Museum und Oberpräsident der Nationalgalerie mitteilten (SMB-ZA, I/NG 949, Bl. 175 f.) In der Folge gelangte es an das Kultusministerium in Berlin und wurde 1939 mit anderen Bildern als „Verfalls- und Judenkunst“ der Nationalgalerie zur Verwahrung übersandt (SMB-ZA, I/NG 949, Bl. 258–261). Ebenso wie seine Freunde fiel der gemäßigte Expressionist Hoffmann in den 1930er-Jahren aus dem öffentlichen Kunstgeschehen heraus. „Ich war mitbetroffen, da ich im Künstlerbund, in der Sezession, in den Galerien Müller, Gurlitt und bei Cassirer ausgestellt hatte. Ich hatte kein direktes Malverbot, doch war ich auf Ausstellen angewiesen“ (Wolf Hoffmann, Bericht über meine künstlerisch verlorenen Jahre 1933 bis 1945, in: Zwischen Widerstand und Anpassung, Ausst.-Kat., Berlin [West], 1978, S. 162). Hoffmann verdiente sich während der Jahre des Nationalsozialismus seinen Lebensunterhalt durch kunstgewerbliche Arbeiten. Nach dem Krieg war er wieder erfolgreich in Berlin tätig, auch als Lehrkraft an der Hochschule für die bildenden Künste im Westen der Stadt. | Angelika Wesenberg