Diese fünf Schwörstäbe stammen aus dem Besitz der Stadt Tübingen. Sie wurden vor Gericht oder im Rathaus verwendet, wenn Personen vereidigt wurden bzw. einen Schwur ablegten.
Jeweils den Kopf eines Stabes bildet eine zur Schwurgeste geformte rechte Hand: die drei Schwurfinger, Daumen, Zeige- und Mittelfinger sind sichtbar nach oben gestreckt. Diese drei Finger einer Schwurhand stehen für die Dreifaltigkeit, die als Eidhelfer angerufen wird.