Geprägt nach dem Vertrag vom 7. Juni 1502 zwischen den rheinischen Kurfürsten. Vorderseite: h über vierfeldigem Wappen Köln/Mainz/Bayern/Trier in einem Kreis aus 23 Perlen.
Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.