Hausordnung für das Krankenhaus zu Bielefeld, Nachdruck, im Bilderrahmen. Die Krankenhausordnung wurde 1856 erstellt und blieb bis 1899 unverändert. Aus dem Rückgang der Klagen über (Kassen-)Patienten in den 1880er/1890er Jahren lässt sich folgern, dass die Hausordnung insofern erfolgreich war. Der Disziplinierungszweck wurde noch 1914 hervorgehoben.
Lt. § 2 der Hausordnung hat der Kranke „den Vorschriften des Arztes und der Schwester pünktlich und ohne Widerspruch Folge zu leisten“.
In § 5 heißt es bemerkenswerterweise aber: "Das Tabakrauchen ist in den Krankenzimmern verboten, es kann nur, wenn es „zum Behufe der Heilung vom Arzte verordnet wird, ausnahmsweise gestattet werden.“
Die Dokumente sind Nachdrucke der Originale, die sich im Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold befinden.