Bescheinigung für den Grünstadter Sattler Adam Balz. Handschriftlich auf Büttenpapier mit Wasserzeichen geschrieben. Das Blatt trägt oben links einen Gebührenstempel zu 7 Kreuzern und darunter ein eingeprägtes Blindsiegel des bayerischen Rheinkreises.
Die Bescheinigung lautet: „Zeugniß. Dem Adam Balz, Sohn des verlebten Philipp Balz, Einwohner zu Grünstadt, welcher dermal auf seiner Profession als Sattler nach Frankreich wandert, wird hiermit bezeugt, daß er hinreichendes Vermögen besitze, um auf eigene Kosten zu reißen und daß seine Wiederaufnahme in die Gemeinde, sofern er unverheirathet zurückkehre und sich in Frankreich nicht aufsäßig gemacht haben wird keinem Anstand unterliege. Grünstadt am 27. Februar 1829. Das Bürgermeisteramt. Bordollo.“ Stempel der „Oberbürgermeisterei Grünstadt“.
Darunter Beglaubigung des Bezirksamtes Frankenthal, vom 6. März 1829, mit Dienststempel.
Rüchseitig 3 weitere Beglaubigungen, jeweils mit Stempel:
Beglaubigung der Regierung des Rheinkreises in Speyer, vom 7. März 1829
Beglaubigung der Bayerischen Gesandtschaft in Karlsruhe, vom 23. April 1829
Beglaubigung der französischen Botschaft in Baden, Karlsruhe den 23. April 1829.
Altbestand des 1903 gegründeten Altertumsvereins Grünstadt.
Gehört zum Wanderbuch Nr. 1756 und zum Pariser Fremdenausweis Nr. 1757.