Um eine Bestellung zu notieren und verkaufte Waren auf einer Quittung bzw. einem Rechnungsbeleg auszuweisen, nutzte die Konsumgenossenschaft diesen Kassenblock. Neben der Ware, der Anzahl der erworbenen Artikel sowie dem Preis, wies der Kassenzettel auch die Mitgliedsnummer in der Konsumgenossenschaft aus. Unter Vorlage des Kassenbelegs ließen sich, wie heute, Reklamationen vornehmen.