Das Dokument enthält eine Abschrift der Seite 137 des zweiten Bandes des Niederzwönitzer Grund- und Hypothekenbuches aus dem Jahr 1850. Enthalten sind jene Einträge, die sich auf die Besitzverhältnisse und die bestehenden Schulden und Lasten im Zusammenhang mit der 1840 durch Friedrich August Schütz erworbenen Papiermühle Niederzwönitz beziehen.