Original: Deutsch
Geschäfts-Ordnung
des
Volks-Vereins
in
Dürkheim
§1:
Der Verein äußert seinen Willen durch Beschlüsse zu deren Gildigkeit absolute Stimmenmehrheit und die Anwesenheit von wenigstens fünfzehn Mitgliedern erforderlich ist. Eine Ausnahme machen die im §10 vorgesehenen Fälle.
§2:
Der Verein wählt je auf die Dauer von vier Wochen durch schriftliche Abstimmung und einfache (relative) Stimmenmehrheit den Präsidenten und sechs Vorstandsmitglieder; diese wählen unter sich den Vizepräsidenten, Schriftführer und Cassier.
§3:
Der Präsident des Vereins ist gehalten, im Laufe jeder Woche eine Vorstandssitzung zu veranlassen um
a) die Correspondenz zu besorgen
b) den Vollzug der Beschlüsse des Vereins zu betreiben
c) die Gegenstände der Tagesordnung für die folgende Generalversammlung zu ordnen etc.
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§4:
Jeden Sonntag soll in einer vom Präsidenten zu bestimmenden Stunde Generalversammlung gehalten werden, zu welcher der Präsident in öffentlichen Blättern unter Verkündigung der Tagesordnung einlädt.
In dringenden Fällen kann eine außerordentliche Versammlung berufen werden.
§5:
Die Versammlungen sind öffentlich mit Ausnahme des in §10 angegebenen Falles.
§6:
An der Discussion können sich bloß Vereinsmitglieder beteiligen, sowie Auswärtige, welche von Mitgliedern präsentiert sind.
Unter Auswärtigen sind solche zu verstehen, welche nicht in dem Canton Dürkheim wohnhaft sind.
Außerdem sind noch diejenigen Personen an der Discussion Theil zu nehmen befugt, welche einem politischen Verein außerhalb der Stadt Dürkheim angehören, vorausgesetzt, daß sie von Mitgliedern präsentiert sind.
§7:
Die Ausgaben des Vereins werden durch freiwillige monatliche Beiträge der Mitglieder gedeckt; über deren Verwendung entscheidet der Verein.
§8:
Die Versammlung wird mit Verlesung des Protokolls der vorhergehenden Versammlung eröffnet. Der Präsident leitet die Discussion. Niemand kann sprechen, ohne vorher um das Wort gebeten zu haben. Der Präsident ruft den Redner zur Ordnung, wenn dieser persönliche Beleidigungen in seinen Vortrag mischt, dann (Seite 3) wegen ordnungswidrigem Betragen, wobei Berufung an die Generalversammlung gestattet ist.
§9:
Will der Präsident als Redner auftreten, so muß er das Präsidium abgeben und kann dasselbe bis zur Abstimmung des beregten Gegenstandes nicht wieder einnehmen.
§10:
Bei Berathungen über Abänderung der Satzungen finden öffentliche Sitzungen statt und sind wenigstens zwei Drittheile der Stimmen der anwesenden Mitgliedern zur gültigen Beschlußfassung nöthig.
In einem solchen Falle muß der betreffende Abänderungsvorschlag durch Rundschreiben den einzelnen Mitgliedern mitgetheilt und die an dieselben ergangene Einladung durch deren Unterschrift bescheinigt werden.
Ebenso verhält es sich mit der Berathung über Ausschließung eines Mitglieds mit der Ausnahme jedoch, daß die Sitzung eine geheime ist.
§11:
Die Abstimmung ist öffentlich; die Art derselben ist dem Präsidenten überlassen mit Ausnahme der Fälle im §2.
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§12:
In jeder Versammlung ist zuerst die Tagesordnung zu verlesen.
Selbständige Anträge sind schriftlich einzureichen.
Interpullationen, die zu jeder Zeit gemacht werden können, sind entweder schriftlich einzureichen oder dem Schriftführer in die Feder zu dictieren, dieselben sind ins Protocoll aufzunehmen.
Die Discussion darüber kann jedoch erst nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden.
§13:
Am Schluße der Sitzung wird die Tagesordnung für die nächste Sitzung bekannt gemacht und der Genehmigung der Versammlung unterstellt.
In dringenden Fällen kann der Vorstand die Tagesordnung ändern.
§14:
Die Protocolle sowohl der Generalversammlung, als der Vorstandssitzungen sind jedesmal vom Präsidenten (Vorstand) und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
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Verzeichnis der Mitglieder des Volks-Vereins in Dürkheim
1. Henel, Karl
2. Rühl Lehrer
3. Fitz, Georg
4. Hammel
5. Weigel
6. Meinhard
7. Spanagel
8. Stöhr
9. Scheuermann
10. Dr. Joachim
11. Mayer, Emmanuel
12. Lombardino I
13. Lombardino II
14. Hurlaug (?)
15. Schaaff Jacob
16. Sauerbeck
17. La Roche
18. Fitz, Philipp
19. Eckard jun.
20. Bart, Georg
21. Fitz, Louis
22. Mayer Lehrer
23. Sahner, Simon
24. Zumstein Georg
25. Schüppla Daniel
26. Frei, Kaufmann
27. Bischoff, Franz
28. Eppelsheim
29. Heußer, Valentin
30. Faßbender Eduard
31. König, Peter Mendel
32. Schalk Ludwig
33. Farny Michael
34. Maurer a. Friedelsheim
35. Haas Lorenz
36. Klery
37. Dr.Löchner
38. Dursy
39. Wolf, Abraham
40. Catoir, Daniel
41. Catoir, jacob
42. Fitz, Joh.
43. Kerlinger
44. Reichard, Heinrich
45. Leonhardi
46. Schuck, Daniel
47. Schröder Stadtschr.
48. Rathgeber Frieder
49. Sorg, Wirth
50. Dörner
51. Zott
52. Fitz, Heinrich
53. Bergner (?), Balthasar
54. Behrnt, Joh.
55. Barth, Philipp
56. Baab
57. Dr. Koch
58. Rosenberger
59. Hofer
60. Glock
61. Lingenfelder, Seebach
62. Wolf, K. H.
63. Schäfer, D.
64. Wolf, Louis
65. Horn, Wachenheim
66. Eckard, Pfarrer
67. Rheinhard, Salomon
68. Mayer, Levy
69. Andreassohn
70. Wernz, Th.
71. Hessel
72. Chillot
73. Bär