Schöppenbuch (zu mhd. scheffe, schephe, schepfene, mlat. scabinus = Beisitzer, Schöffe). Urkundenbuch, in dem Listen der städtischen Bürgermeister, Ratsherren, Richter und Schöffen enthalten sind, ferner Belege ...
[Mehr lesen]
zu Rechtsakten verschiedener Art, z.B. Kauf, Verkauf, Verpfändung oder zu Testamenten, auch besonders Protokollbuch der Schöffen in Landgemeinden.