Der Besitz von Gegenständen wie diesem selbstgebauten Tauchsieder sind im Gefängnis verboten. Sogenannte "verbotene Gegenstände" zeichnen sich dadurch aus, dass der Häftling keinen Besitzanspruch darauf hat, weshalb solche Gegenstände von den Justizvollzugsbeamten konfisziert und in den meisten Fällen sofort entsorgt werden. Weitere Beispiele für verbotene Gegenstände sind selbstgebaute Tätowiergeräte, Waffen oder nicht genehmigte Bastelarbeiten. Das Strafvollzugsmuseum hat es sich zur Aufgabe gemacht, solche einzigartigen Objekte zu erhalten und somit einer breiteren Öffentlichkeit einen Blick hinter die hohen Mauern zu ermöglichen. Bei diesem Beispiel handelt es sich um einen Tauchsieder, welcher von einem Gefangenen vor 1989 in der ehemaligen Vollzugsanstalt Ludwigsburg u.a. aus zwei Schuhlöffeln hergestellt wurde.