Landesherrliche Bestätigung der Schlachthausordnung der Stadt Stavenhagen vom 4. November 1893 durch das Ministerium des Innern und Abteilung für Medizinal-Angelegenheiten, unterzeichnet von Staatsminister Alexander von Bülow (Präsident des Staatsministeriums und mecklenburgischer Innenminister) und Staatsrat von Amsberg, Vorstand des Ministeriums für die Justiz. Mit dem Papiersiegel des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Der Bestätigung beigelegt ist die handschriftliche Fleischbeschau- und Schlachthausordnung für die Stadt Stavenhagen . 20 Seiten (33,0 x 21,0 cm), geheftet.
Der Schlachthauszwang wurde zuerst 1881 in Preußen durchgesetzt, das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin folgte 1893. Tiere durften ab sofort nur noch in dafür zugelassenen kommunalen Schlachthäusern – nicht in Hausschlachtung – und nur auf bestimmte Weise getötet werde, insbesondere nur nach Betäubung. Der Schlachthofzwang sollte insoweit für den Tierschutz und die erforderliche Hygiene sorgen und bei der Schlachtung die notwendige Fleischbeschauung sicherstellen.