"Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf ...
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dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)