Beschriftung/Aufschrift
Zur Beachtung! - Jeder Geräteträger ist verpflichtet, Beanstandungen oder Mängel am Methanprüfer unverzüglich dem Lampenmeister zu melden! - 14.Oktober 1968 - Der Wetteringenieur gez. Lauterbach - Der Leiter des Grubenbetriebes gez. Wirths - Der Leiter des Tagesbetriebes gez. Diehl