Bei diesem weitgespannten Panorama der Stadt Brandenburg (Havel) sind wichtige Gebäude herausgehoben, die topographischen Gegebenheiten des Ganzen jedoch großzügig behandelt, schon wegen darstellerischer Schwierigkeiten bei einem solchen Format, das das Stadtbild von zwei Aufnahmestandorten zusammensetzt. Es ging neben der Topographie um eine spannungsvolle Komposition, wie sie der Harlunger Berg links mit der Marienkirche und die herausgehobene Katharinenkirche, Hauptpfarrkirche der Neustadt, bieten. Dazwischen sind von links nach rechts die Gotthardtkirche, das Altstädtische Rathaus, der Plauer Torturm, die Lange Brücke mit dem Schöppenstuhl und des Neuen Tores. Gerd Bartoschek hat das Gemälde dem am kurfürstlichen Hof in Berlin bis 1657 tätigen Landschaftsmaler Johannes Ruischer (um 1625/1675) zugeschrieben, dem hier gern gefolgt wird. Von Ruischer stammt ein Berlin-Gemälde mit dem Schlossareal, die als älteste gemalte Ansicht des Berliner Stadtschlosses gilt.
Das Gemälde gehört zu den ältesten gemalten Ansichten der Stadt, sein Wert wurde früh erkannt. Zunächst als Leihgabe beim Historischen Verein wurde das Gemälde zu Zeiten von Bürgermeister Dreifert (1914-1925) der Stadt überlassen, überstand durch Auslagerung den Zweiten Weltkrieg und gehört seitdem zur Museumssammlung. Zuvor war es Bestandteil des Hauses Gorrenberg in der Stadt.
Eine letzte Restaurierung des Bildes fand 1965 statt, die Malerei ist nachgedunkelt und leicht verschmutzt, eine genauere Untersuchung wäre lohnend, auch um Fragen der Topographie und Datierung genauer abzuklären. (ib)
Das Gemälde gehört zum Altbestand des Museums.
Literatur:
Grasow, Friedrich: Brandenburg, die tausendjährige Stadt. Ein Gang durch Kultur und Baukunst vergangener Jahrhunderte, Brandenburg 1927, S. 10 (s/w-Abb. und Erläuterung der Topographie. Grasow geht von einer Entstehungszeit um 1590 aus). - Giersberg, Hans-Joachim; Meckel, Claudia; Bartoschek, Gerd (Hg.): Der Große Kurfürst. Sammler. Bauherr. Mäzen, Kat. Nr. IV.4, S. 106 (Berlin-Ansicht m. Abb.) und Kat. Nr. IV.30, S. 114 und 134f. (Brandenburg-Ansicht m. Abb. S. 114).