Mitteilung als Brief geschrieben auf einem Papierbogen 262 x 416 mm, der halb gefaltet wurde, und zum Format 90 x 154 mm zu einem Brief gefaltet und einem Präge-Papiersiegel verschlossen wurde. Das Siegel ist nur noch zur Hälfte vorhanden.
Das Aktenzeichen A IV 9(:Pri) J.-Nr. 6568 bezieht sich auf einem Vorgang vom 5. Juli 1875 und einer Verfügung mit Aktenzeichen A IV 9(:Pri) 6084.