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Person/InstitutionFerdinand Foch (1851-1929)x
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Plakat der franz. Militärregierung anläßlich der Besetzung der Rheinlande

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Schriftgut - Plakat/Aushang Schriftgut [2022/0153/042]
Plakat der franz. Militärregierung anläßlich der Besetzung der Rheinlande (Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. / Hans-Günter Förster (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Plakat der franz. Militärregierung anläßlich der Besetzung der Rheinlande (General Gérard) vom 28. 11. 1918

Das zweisprachig gehaltene Plakat beinhaltet einen Aufruf des Marschalls von Frankreich, in dem die Besetzung des Landes durch die Armeen der Alliierten besiegelt wird sowie einen Aufruf "An die Bevölkerung" des Kommandeurs der VIII. Armee, in dem er um Beachtung des Aufrufs bittet und versichert, dass "Toleranz und Gerechtigkeit im weitesten Sinn" angewandt werden.

Material/Technik

Papier / Schwarzweissdruck

Maße

Länge: 46,0 cm, Breite: 32,8 cm, Stückzahl: 1

Abschrift

Original: Deutsch

Republique Francaise Liberté Egalité Fraternité Aufruf. Die Militärmacht übernimmt die Herrschaft über das Land. Sie fordert von allen den genausten Gehorsam. Die bei der Besetzung des Landes in Kraft stehenden Gesetze und Verordnungen werden von uns garantiert, insofern sie unsere Rechte und unsere Sicherheit nicht gefährden. Unter der Direktion und der Kontrolle der Militärgewalt werden die öffentlichen Behörden ihre Tätigkeit weiter ausüben. Die Beamten haben die Pflicht und werden auch dazu angehalten, gewissenhaft und ehrlich das Amt auszuüben, das sie bekleiden. Die Gerichte werden fortfahren das Recht zu sprechen. Die Einwohner müssen sich in Wort und Tat von jeder direkten und indirekten Feindseligkeit den alliierten Mächten gegenüber enthalten. Sie müssen den dem Gesetze gemäß an sie gerichteten Beitreibungen Folge leisten. Jede Person, die eines die Armee schädigenden Verbrechens oder Vergehens überführt wird, wird sogleich verhaftet und vor ein Kriegsgericht gestellt. Jede Verletzung der zur Kenntnis der Bevölkerung gebrachten Verordnungen, sowie jede Gehorsamsverweigerung den gegebenen Befehlen gegenüber, wird streng bestraft. Gegenwärtiger Aufruf besiegelt die Besetzung des Landes durch die Armeen der Alliierten, er zeigt jedem seine Pflicht, die darin besteht, durch Arbeit, Ruhe und Disziplin zur Wiederaufnahme von Handel und Verkehr mitzuhelfen. In diesem Sinne sollen alle zusammenwirken. 18. November 1918 Der Marschall von Frankreich Oberbefehlshaber der alliierten Heere gez. FOCH. An die Bevölkerung! Der kommandierende General der 8ten Armee fordert die Beamten und Einwohner der durch seine Truppen besetzten Gebiete auf, sich die durch den Marschall, Oberbefehlshabe der alliierten Heere herausgegebenen Verordnungen einzuprägen. Toleranz und Gerechtigkeit im weitesten Sinn sollen bei deren Inkrafttreten angewandt werden, bei der ausdrücklichen Bedingung aber, daß jeder im allgemeinen Interesse ehrlich und ganz seine Pflicht erfülle. Im Notfalle findet die Bevölkerung bei der Militärbehörde Zuflucht und Schutz gegen Ungerechtigkeit und Schaden. Hingegen wird gefordert, dass jeder die Verordnungen genau beobachtet, dem Gesetze streng gehorcht, den Befehlen schnell Folge leistet. Wenn es nötig wäre, würde Frankreich durch eine strenge Bestrafung seinen festen Willen zeigen, daß niemand an seine Unabhängigkeit und seine Ehre rührt. Die Freiheit der andern achtend, verfolgt Frankreich unentwegt im Sieg, sein Rechtideal einzig, indem es die Herzen und die Sinne zu erobern sucht. gez.: General GÉRARD Kommandeur der VIII. Armee. H. D. den 28. November 1918
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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