Landgerichtspräsident i. R. Dr. Hans Schneider (1874-1961) erklärte sich im Juni 1940 bereit den Posten des Ersten Vorsitzenden in der Rheinischen Naturforschenden Gesellschaft (RNG) zu übernehmen. Sein Vorgänger auf diesem Posten, Landgerichtspräsident Dr. Ernst Jungk, war bereits im Februar 1939 verstorben. Der verbliebene Vorstand der RNG war an ihn herangetreten, um den seit über einem Jahr vakanten Posten wiederzubesetzen. Aufgrund des Zweiten Weltkrieges gestaltete sich das Vereinsleben zunehmend schwieriger und kam letztlich zum Erliegen. Schneider war bis zum Jahre 1944 als Erster Vorsitzender aktiv. Nach dem Krieg zog sich Schneider, der mittlerweile in Frankfurt a. M. wohnte, vollständig zurück und bemühte sich auch nicht um die Wiedergründung der Gesellschaft, dies wohl auch, da er aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP grundsätzlich als führende Persönlichkeit nicht mehr in Frage kam.