1542 ließ der Rat der Stadt Nürnberg durch den jungen Arzt Valerius Cordus den bislang gebräuchlichen Bestand an arzneilichen Rezepten zusammenstellen. Das "Dispensatorium", 1546 erstmals gedruckt, erhielt Gesetzescharakter und verpflichtete die Nürnberger Apotheker zu dessen Anwendung. Es gilt damit als das erste amtliche deutsche Arzneibuch. Den Druck erlebte Cordus nicht mehr, er verstarb mit 29 Jahren auf einer Italienreise. Die Schrift wurde zum Vorbild vieler Rezeptsammlungen in weiten Teilen Europas und förderte eine weitgehende Standardisierung von Herstellungsvorschriften und Arzneirezepturen. So wurde das Dispensatorium des Cordus auch für die 1582 vom Pfälzer Kurfürst Ludwig VI. (1539-1583) erlassene "Churpfälzische Landts-Ordnung" und die darin enthaltene Apothekerordnung als maßgebliche Vorlage genutzt. Das Exemplar des Deutschen Apotheken-Museums gehört zu den europaweit nur vier erhaltenen Drucken der undatierten Erstausgabe und trägt handschriftliche Vermerke aus dem 16. Jahrhundert. Es wird im historischen Archiv der Museumsbibliothek aufbewahrt.