Original: Deutsch
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Kund und zu wissen sey hiemit, daß heut dato zwi= | schen dem S. T. weyland Ihr. Römisch Kayserl. Mayst | würklichem Rath und Residenten auch Schöffen und | ihrs Raths zu Frankfurth Herrn Friederich Maximilian | von Lersner an einem, und Henrich Keller, Nachbarn | und Einwohnern zu NiederErlenbach und deßen Hauß= | frau Anna Gerdraut am andern Theil, folgender | aufrichtiger Tausch Contract, wie solches zu Recht am | Kräftigsten und beständigsten geschehen kan und | mag verabredet und geschloßen werden.
Erstl übergiebt gedachter Herr von Lersner, für sich | und seine Erben, denen Kellerischen Eheleuten seine | von den Firischen Eheleuten zu NiederErlenbach | erkaufftes Hauß und Garten zum völligen Eigenthum | dergestalten, daß sie und Ihr Erben solches bewohnen, | benutzen und damit nach Gefallen schalten und wal= | ten können, ohne einige von Ihm oder seinen Erben | darynn zu machende Widerrede, [Einschub von anderer Hand: außer einen Zinß von 8. Xr 2. H in die hiesige Kirche nid NErlenb:]
Zwaytens hingegen übergeben die Kellerischen Eheleu= | te für sich und ihre Erben Ihme Herrn von Lersnern | und seinen Erben, zum völligen Eigenthum den ganzen Platz Ihrer in der Hospital Gasse gelegenen | und an dreyen Seiten mit seiner Hofraith umgebenen | Haußes, Stalles und Gärtgens, wie solches da vor | Augen liegt und in seinen Steinen steht, mit Be= | gebung Ihres bißher an solchem Platz gehabten Rech= | tes und Eigenthums, welche sie an Herrn von Lers= | ner hirmit völlig abtretten, dergestalt, daß sie oder | ihre Erben daran hinfort weder einiges Recht haben | noch daran einigen Anspruch, wir solcher Nahmen | haben möge, machen sollen oder können, und ver=
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Versprechen die Kellerische Eheleute Ihm Herrn von | Lersner über diesen Platz den gewöhnliche Reforma= | tions mäßige [währschaft?] zu leisten.
Drittens. Verspricht gedachter Herr von Lersner denen | Kellerischen Eheleute, die auf diesem Platz stehen, | den Gebäuden außer denen Steinen vom Hauß völlig | zu überlaßen, jedoch dergestalt, daß sie solch inner= | halb 14 tagen gäntzlich wegschaffen und Ihm den | Platz rein liefern, da Er denenselben alsdann noch | fünf und dreysig Gulden Baar zubezahlen ver= | spricht.
Viertens. Ist verabredet worden, daß dieser Tausch – | Contract fest, unwiderruflich und unverbrüchlich | gehalten werden solle, ohne daß hinwider von einem | oder dem anderen Theil einige Ausflucht, wie solcher | erdacht werden mögte, ins besonder aber der Ver= | kürtzung über die Helfften, nicht erfolgter Bezahlung, | List, Furcht, Überredung, daß die Sache nicht so, sondern | anders verabredet worden, und daß eine allge= | meine Verzicht nicht binde, wo nicht eine besondere | vorher gegangen auf keine weise statt haben Kön= | ne oder solle.
Insonderheit begiebt sich die Kellerische Ehefrau | Ihrer wirklichen freyheiten Senatus Consulti Vellejani und authenticce [!], si qua mulier, deren | sie vorher deutlich und wohlverständiget wor= | den, im Fall solches zu diesem Tausch von nöthen | wäre: Und hat der Herrn von Lersner den ge= | wöhnlichen Gottes Pfennig für die Armen | bey Schließung dieses Contract(es) gegeben.|
Fünfftens
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Fünfftens haben Kellerische Eheleute die Ehr= | same Schultheiß und Gericht zu NiederErlenbach | ersucht, zu bezeugen, daß dieser Kauf und Verkauf Contract also geschloßen worden, und | solchen nebst Ihnen zu unterschreiben auch mit | Ihren Gerichts Insiegel zu versiegeln, welches | also geschehen zu seyn wir Schultheiß und | Gericht zu NiederErlenbach bezeugen und | zu mehrer Versicherung unser Gericht(es) In= | siegel diesem Contract vorgedruckt. So ge= | schehen NiederErlenbach den 22. Juny 1745./.
Unversehrtes Siegel unter Papier
Johann Henrich Loch. Schultheiß
Friedrich mutz
Johann Friedrich Vetter
Johann Caspar Heil
Johann Jacob Leder (des Gerichts)
XXX
Weilen die Kellerische Eheleute Schreibens unerfahren| sind so haben sie in meiner Gegenwart drey Creutz dar= | unter gemacht und mich ersucht, solches in Ihrem Nahmen | zu unterschreiben.
Johann Henrich Loch. Schultheiß. | Zu NiederErlenbach.
Johan Henrich Keller
[Transkription: Dr. Stefan Krüger, Frankfurt am Main]