Verfügung des Lippischen Landespräsidiums über die Entmilitarisierung der Gendarmerie im Kontext des Aufbaus eines demokratischen Freistaates nach der Novemberrevolution von 1918 und dem Untergang der Monarchie bzw. der Abdankung des lippischen Fürsten Leopold IV. Die Polizei unterstand seit Mai 1919 nicht mehr dem Militär, sondern Polizisten waren Beamte des Freistaates. Unterzeichnet von Adolf Neumann-Hofer, Heinrich Drake und Clemens Becker, den Mitgliedern des Landespräsidiums. Es wurde verfügt, den Text in die Lippische Gesetz-Sammlung einzubringen.