Original: Deutsch
Republique Francaise
Liberté Egalité Fraternité
Aufruf.
Die Militärmacht übernimmt die Herrschaft über das Land.
Sie fordert von allen den genausten Gehorsam.
Die bei der Besetzung des Landes in Kraft stehenden Gesetze und Verordnungen werden von uns garantiert, insofern sie unsere Rechte und unsere Sicherheit nicht gefährden.
Unter der Direktion und der Kontrolle der Militärgewalt werden die öffentlichen Behörden ihre Tätigkeit weiter ausüben.
Die Beamten haben die Pflicht und werden auch dazu angehalten, gewissenhaft und ehrlich das Amt auszuüben, das sie bekleiden. Die Gerichte werden fortfahren das Recht zu sprechen.
Die Einwohner müssen sich in Wort und Tat von jeder direkten und indirekten Feindseligkeit den alliierten Mächten gegenüber enthalten.
Sie müssen den dem Gesetze gemäß an sie gerichteten Beitreibungen Folge leisten.
Jede Person, die eines die Armee schädigenden Verbrechens oder Vergehens überführt wird, wird sogleich verhaftet und vor ein Kriegsgericht gestellt.
Jede Verletzung der zur Kenntnis der Bevölkerung gebrachten Verordnungen, sowie jede Gehorsamsverweigerung den gegebenen Befehlen gegenüber, wird streng bestraft.
Gegenwärtiger Aufruf besiegelt die Besetzung des Landes durch die Armeen der Alliierten, er zeigt jedem seine Pflicht, die darin besteht, durch Arbeit, Ruhe und Disziplin zur Wiederaufnahme von Handel und Verkehr mitzuhelfen. In diesem Sinne sollen alle zusammenwirken.
18. November 1918
Der Marschall von Frankreich
Oberbefehlshaber der alliierten Heere
gez. FOCH.
An die Bevölkerung!
Der kommandierende General der 8ten Armee fordert die Beamten und Einwohner der durch seine Truppen besetzten Gebiete auf, sich die durch den Marschall, Oberbefehlshabe der alliierten Heere herausgegebenen Verordnungen einzuprägen.
Toleranz und Gerechtigkeit im weitesten Sinn sollen bei deren Inkrafttreten angewandt werden, bei der ausdrücklichen Bedingung aber, daß jeder im allgemeinen Interesse ehrlich und ganz seine Pflicht erfülle. Im Notfalle findet die Bevölkerung bei der Militärbehörde Zuflucht und Schutz gegen Ungerechtigkeit und Schaden.
Hingegen wird gefordert, dass jeder die Verordnungen genau beobachtet, dem Gesetze streng gehorcht, den Befehlen schnell Folge leistet. Wenn es nötig wäre, würde Frankreich durch eine strenge Bestrafung seinen festen Willen zeigen, daß niemand an seine Unabhängigkeit und seine Ehre rührt. Die Freiheit der andern achtend, verfolgt Frankreich unentwegt im Sieg, sein Rechtideal einzig, indem es die Herzen und die Sinne zu erobern sucht.
gez.: General GÉRARD
Kommandeur der VIII. Armee.
H. D. den 28. November 1918