Notgeld der Stadt Templin mit dem Nominalwert 50 Pfennig. Auf einer Seite ist das Mühlentor von Templin abgebildet. Links daneben steht: Dieser Schein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb 3 Monate nach erfolgter öffentlicher Aufforderung einer der nebenstehend verzeichneten Firmen zur Einlösung vorgelegt wird. Templin, den 10. Juli 1920. Rechts daneben: Gegen diesen Schein zahlen die unterzeichneten Firmen Fünfzig Pfennig an den Überbringer: A. Bundfuß, C. Schraermeyer, Ecker & Huth, Ed. Brüsch Nachf. sämtl. in Templin, W. Rettig, W. Neitsch in Zehdenick, H. Wichmann Lychen, W. Sattelkow, Boitzenbg UM, Ferdinand Schneider, Gerswalde UM.