Es handelt sich um Notgeld der Stadt Templin mit dem Nominalwert 25 Pfennig. Auf der einen Seite ist das Schultor von Templin abgebildet. Darüber steht: Gegen diesen Schein zahlen die umstehend verzeichneten Firmen fünfundzwanzig Pfennig an den Überbringer. Templin, den 10. Juli 1920. Darunter: Dieser Schein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb 3 Monate nach erfolgter öffentlicher Aufforderung einer der Firmen zur Einlösung vorgelegt wird. Auf der Rückseite sind die entsprechenden Firmen aufgezählt: A. Bundfuß, C. Schraermeyer, Ecker & Huth, Ed. Brüsch Nachf. in Templin, W. Rettig, W. Neitsch : Zehdenick, H. Wichmann Lychen, W. Sattelkow, Boitzenburg UM, F. Schneider, Gerswalde UM.