Extrabeilage zum Frankfurter Journal "Verfassung des deutschen Reiches" - Nach der amtlichen Ausgabe 1849.
Leider unvollständig, da die Broschüre mit Seite 4 und dem § 7 beginnt. Sie endet mit Artikel XI § 52.
Es handelt sich hier um den von der Frankfurter Nationalversammlung erarbeiteten und beschlossenen Entwurf einer in allen deutschen Einzelstaaten geltenden Reichsverfassung. Diese wurde am 28. März 1849 verabschiedet, aber - bis auf vereinzelte Ausnahmen - von den deutschen Fürsten abgelehnt, was z.B. in der Pfalz zur - letztlich gescheiterten - Reichsverfassungskampagne führte, um der Verfassung gegenüber den "illegal" agierenden Autokraten Geltung zu verschaffen.
Datierung: nach 28.03.1849