Herzog Albrecht IV. von Bayern gab 1507 eine Prägung aus, die als „Schauguldiner“ bezeichnet wird. Diese Benennung beschreibt die beiden Aufgaben der Münze: Zum einen ist mit „Guldiner“ ein Nominal genannt, also die Zahlungsfunktion beschrieben, zum anderen macht die Silbe „Schau“ die Aufgabe des Objekts deutlich: „beschaut“, das heißt bewundert zu werden und so zum Ruhm des Münzherrn beizutragen.
Der Avers zeigt ein Hüftbild des Herzogs, der sein Schwert auf die rechte Schulter gelegt hat, auf dem Revers findet sich der bayerisch-pfälzische Schild. Die Inschriften erläutern die Darstellungen auf den beiden Seiten: „Darstellung des Abbildes von Herzog Albrecht von Bayern“ und „Abbildung des Wappens der Herzöge von Bayern“.
[Matthias Ohm]