Die Urkunde dokumentiert die Versteigerung der Papiermühle Niederzwönitz nach dem Tode Franz Gottlob Traugott Käfersteins, aus dem Besitz von Auguste Henriette Käferstein. Meistbietender und Käufer war Friedrich August Schütz. Die Urkunde beinhaltet einen Katalog aller an die Papiermühle gebundenen Lasten und Fristen, darunter Verpflichtungen zur Versorgung des Pfarramtes mit Schreibpapier. Ferner wird festgelegt, dass der Verkäuferin Auguste Henriette Käferstein für die Restdauer ihres Lebens ein Wohnrecht einzuräumen sei, Anspruch auf Lagerfläche und eine Versorgung mit Brennholz inklusive. Den zweiten Teil des Dokuments bildet eine Beschreibung des Papiermühlgrundstückes, aller darauf befindlicher Bauten sowie aller ebenfalls versteigerten Produktionsmittel, darunter zwei Maschinen, Schöpfrahmen in unterschiedlicher Größe und ein Leimkessel. Als Beilage findet sich eine erste maßsstäbliche Zeichnung der betreffenden Grundstücke und der Grundrisse der darauf befindlichen Gebäude. Das Dokument trägt das Schönbergische Gerichtssiegel zu Niederzwönitz.
Die Urkunde stellt eine der wichtigsten Primärquellen zur Ausstattung und Gestalt der Niederzwönitzer Papiermühle vor dem Umbau in eine Pappenfabrik dar.
An Wasserzeichen die bisher nicht zugeordnet werden konnten, findet sich ein nur in Teilen identzifizierbarer Schriftzug (Kirc.....; evtl. Kirchberg?), die Buchstaben "EFH" und ein bekröntes Sachsenwappen.