Aechterklärung für die außer der Ehe erzeugten Töchter des Bürgermeisters Reuter zu Stavenhagen Johanna Elisabeth Henriette (1809-1865) und Ernestine Sophie (1814-1901). Ausgestellt am 3. September 1839 in Schwerin, im Original unterzeichnet von Großherzog Paul Friedrich von Mecklenburg -Schwerin und dem Minister Ludwig von Lützow. Beglaubigte handschriftliche Kopie des Originals vom 17. September 1839, unterschrieben von den Stavenhagener Ratsherren Susemihl und Cummerow sowie vom Stadtsekretär Tiedt. Mit dem Wachssiegel der Stadt Stavenhagen. 1 Bogen 32,7 x 40,0 cm. 4 Bogenseiten 32,7 x 20,0 cm, 3 davon beschrieben.
Mit dieser Legitimitätserklärung, der Fritz Reuter (1810-1874) auf der letzten Station seiner Festungshaft in Dömitz zustimmte, wurden seine beiden Halbschwestern Lisette und Sophie gleichberechtigte Erben ihres gemeinsamen Vaters. Auf Grundlage dieser Erklärung war es dem Vater von Fritz Reuter, Georg Johann Reuter (1776-1845) später möglich, seinen einzigen Sohn faktisch zu enterben. Haupterbin des Vermögens wurde Ernestine Sophie Reuter.