Deutsche Reichsverfassung veröffentlicht durch die Provisorische Regierung der Pfalz
Einfache Papierbögen mit doppelseitigem Druck ohne Zierrat.
Die 1849 verabschiedete deutsche Reichsverfassung ist unterteilt in:
Dekret
Verfassungstext
Gesetz
Anlage
Dekret, die Verfassung des deutschen Reiches betreffend.
Im Namen des Pfälzischen Volkes ! Speyer 22. Mai 1849. Unterschrieben von der provisorischen Regierung der Rheinpfalz
Danach:
Verfassung des deutschen Reiches: Verkündet im 16. Stück des Reichsgesetzblattes vom 28. April 1849;
Danach die Verfassung im Wortlaut in
7 Abschnitte
47 Artikel
197 Paragraphen.
Die Inhalte betreffen:
Abschnitt I:
Das Reich
1 Artikel
Abschnitt II:
Die Reichsgewalt
14 Artikel
Abschnitt III:
Das Reichsoberhaupt
3 Artikel
Abschnitt IV:
Der Reichstag
9 Artikel
Abschnitt V:
Das Reichsgericht
1 Artikel
Abschnitt VI:
Die Grundrechte des deutschen Volkes
14 Artikel
Abschnitt VII:
Die Gewähr der Verfassung
4 Artikel
Danach folgen die Namen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Schriftführer der verfassungsgebenden Reichsversammlung.
Hierauf folgt das Gesetz zur Wahl der Abgeordneten des Volkshauses im Namen des Reichsverweser, wie es die Verfassunggebende Versammlung beschlossen hat.
In 5 Artikel und
17 Paragraphen
sowie einer Anlage A
Die Inhalte betreffen
Artikel I:
Die Wahlberechtigten
Artikel II:
Die wählbaren Personen
Artikel III:
Einteilung von Wahlkreisen
Artikel IV:
Wahlhandlung, Wahllisten und Wahlrecht
Artikel V:
Umsetzung der Wahlhandlung
Anlage A; Reichswahlmatrikel:
Zusammenlegung von Kleinststaaten
Danach folgen die Namen der interimistischen Reichsminister und des Reichsverweser
Abschließend folgt als Anmerkung:
Der Erzherzog Johann hat zwar dieses Gesetz, aber nicht die Verfassung selbst unterzeichnet.