Durch seine Heirat im Jahr 1643 mit der Erbtochter von Muskau, Ursula Catharina Burggräfin von Dohna, wurde der Urururgroßvater Fürst Pücklers Standesherr. Callenberg, seit 1634 in sächsischen Diensten und seit 1642 Obrist des kurfürstlich-sächsischen 1. Leibregiments zu Ross, war berühmt für seinen Mut und seine Tapferkeit während des Dreißigjährigen Krieges. Die „gute Partie“ vermittelte Kurfürstin Magdalena Sibylla für den Kriegshelden. Kurz nach der Hochzeit führte er seine Kriegszüge zur Befreiung der Niederlausitz von den Schweden erfolgreich weiter und organisierte erste Maßnahmen zum Wiederaufbau der Standesherrschaft. Dazu gehörten der Aufbau des abgebrannten Schlosses, der Stadtkirche, der Gutshöfe, aber auch die Herstellung geordneter rechtlicher und sozialer Verhältnisse, wie der Erlass einer Polizei-, Kirchen- und Ehestandordnung, einer Schul-, Schützen- und Marktordnung. Curt Reinicke I. war nicht nur ein vermögender Mann, bereits vor der Ehe, sondern auch bemerkenswert geschäftstüchtig und zielstrebig. Durch seine territorialen Erwerbungen erreichte die Standesherrschaft um die Mitte des 17. Jahrhunderts ihre größte flächenmäßige Ausdehnung von über 500 Quadratkilometern. Callenberg stand in der besonderen Gunst der sächsischen Kurfürsten. Unter Johann Georg I. wurde ihm 1645 das Amt des Landvogts der Oberlausitz übertragen. 1651 erfolgte die Erhebung in den Freiherrenstand, 1664 wurde er Oberhofmarschall und 1671 in den Reichsgrafenstand erhoben. Diese Umorientierung auf den Hof und die entstehende höfische Gesellschaft in Sachsen, bot der Familie Callenberg neue Chancen zu Hof- und Staatsämtern sowie neue Möglichkeiten der ökonomischen und sozialen Selbstbehauptung. Curt Reinicke I. schuf nicht nur dadurch eine wichtige Basis für die nachfolgende Generation. Seit 1673 führte sein Sohn, Curt Reinicke II., die Standesherrschaft weiter.