Goldinventar des Fürstengrabhügels von Leubingen.
Fund: Der Grabhügel war ursprünglich achteinhalb Meter hoch und hatte einen Durchmesser von etwa 34 m. Die Beigaben waren zum Teil über Kreuz gelegt. Solche Anordnungen finden sich auch in den fürstlichen Grablegen der Bretagne - ein Hinweis auf Übereinstimmungen im Totenkult. Der bestattete Fürst war nach Ausweis der erhaltenen Skelettreste bereits ein älterer Mann. Der Mann lag in einer aus Eichenbalken und -bohlen errichteten zeltförmigen Totenhütte. Für den darüber aufgeschütteten Erdhügel mussten 210 m3 Steine und 3060 m3 Erde bewegt werden.
Zusammensetzung Grabinventar: Steingeräte, Dolchklingen, Meißel, Randleistenbeile, Stabdolchklinge, goldene Spiralröllchen, goldene Noppenringe, goldene Ösenkopfnadeln und Goldarmring.
Datierung: Aunjetitzer Kultur, 1942 v. Chr. Die genaue Datierung war durch die Jahrringdatierung - die Dendrochronologie - des in der Totenhütte verbauten Eichenholzes möglich.
Bedeutung: Das Grab stellt eines der imposantesten Fürstengräber der frühen Bronzezeit dar. Sowohl der aufwendige Grabbau als auch die außergewöhnlichen Beigaben belegen die herausragende Bedeutung des Toten.
Fundgeschichte: Die 1877 im Auftrag der Historischen Kommission der Provinz Sachsen durchgeführte Grabung in Leubingen dokumentierte Prof. Dr. Friedrich Klopfleisch mit großer Akribie. Dennoch stimmen wichtige Angaben aus dem Grabungstagebuch und dem späteren handschriftlichen Bericht nicht überein. Die Lage der Beigaben und die Größe der Grabkammer weichen voneinander ab. Während der Ausgrabung sind auch keine deutlichen Hinweise auf einen weiteren Toten im Grab notiert worden, es werden lediglich wenige Knochenreste erwähnt. Später erscheint ein im rechten Winkel über den Toten gelegter Knabe im Plan. Unsere Rekonstruktion folgt dem Tagebuch, denn wir gehen davon aus, dass es, vor Ort geführt, eine verlässlichere Quelle bildet.
Nach den Untersuchungen wurde der Hügel wieder aufgeschüttet und stellt noch heute ein eindrucksvolles Denkmal in der Landschaft dar. Wir kennen einen Erlass des Königlichen Landrates aus dem Jahre 1912, darin wurde der Gemeinde Leubingen »aufgegeben, darüber zu wachen, dass der Stödtener Hügel künftig landwirtschaftlich nicht mehr genutzt wird.«