28-seitige Feuerordnung der Stadt Bitterfeld von 1811, im Format 16,5 x 20,5 cm. Das Heft beinhaltet in drei Kapiteln und einem Anhang u. a. folgende Angaben:
Tit. I. / Kapitel 1 - Von Verhütung der Feuersbrünste
• Verhalten von Gastwirten, Bier- oder Brandweinschenken gegenüber betrunkenen Tabakrauchern
• Verhalten von Töpfer und Pfeifenmacherns vor dem Brennen
• Verhalten von Drechslern, Tischlern Wagnern, Böttchern und anderen Holzarbeitern
• Verhalten von Seilern
• Verhalten von Fleischern
• Aufgaben des Nachtwächters
• Aufgaben der Polizei-Bürger-Wache
• Verhalten des Essenkehrer (Schornsteinfeger)
Tit. II / Kapitel 2 - Feuergeräte und Rüstungen betreffend
• Aufgaben des Ratsdieners
• Verwendung von Brunnen und Pumpen sowie zu den Spritzen
Tit. III / Kapitel 3 - Anordnungen, wie es zu halten, wenn Feuer entsteht
• Verhalten bei Feueralarm
• Verhalten der Bürger im Brandfall
• Zusammensetzung des Feuerkommandos
• Verhalten am Brandplatz und außerhalb des Brandplatzes
Anhang: Instruktion für die Spritzenmeister
Ein Entwurf mit der Bezeichnung "Local-Feuer-Ordnung für die Stadt Bitterfeld und die dasige Amtsvorstand" wurde am 30. November 1811 an der zuständigen Stelle eingereicht und nach Ergänzung genehmigt. Die Ordnung hat nach Bestimmung von H. A. von Hünerbein und Karl Gottfried Daßdorf, beide Dresden, vom 25. Oktober 1813 ihre Gültigkeit auch auf die Gemeinden, Mühlbeck, Greppin, Sandersdorf, Zscherndorf, Holzweißig, Roitzsch und Niemegk. Dies wurde dem Bitterfelder Amtmann August Benjamin Rabenstein mitgeteilt. Herausgegeben wurde das Heft vom Amtmann Rabenstein und dem Bürgermeister der Stadt Bitterfeld, Johann Christian Friedrich Schmiedt.