Papier im Hochformat, einseitig bedruckt (Kopie).
Inhalt: Anschreiben des Verwaltes der Wolmirstedter Ortsgruppe des Ortsverbandes Magdeburg des Verbandes der Deutschen Buchdrucker vom 10. März 1920 an die Gewerbe-Inspektion II Magdeburg mit der Bitte zur Abschaffung des Mangels, der durch den Vertrauensmann Adolf Grenzau gemeldet wurde: Es handelt sich um die nicht ausreichende Lieferung von Seifen für die Hygiene der Mitarbeiter, wie sie unter Ziffer 10 der Bekanntmachung betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Buchdruckereien und Schriftgießereien vom 31.07.1897 vorgeschrieben ist.