2 Blatt Papier im A3-Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das 2 Faltblätter im A4-Hochformat entsteht. Faltblätter linksbündig mit Metallklammern geheftet.
Formularvordruck für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 12 Paragraphen. Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer und schwarzer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Der Fleischermeister Ernst Atze aus Liegnitz (Glogauer Straße 47) stellt Manfred Kobelt, geboren am 22. Oktober 1939 in Haynau, Kreis Goldberg und gesetzlich vertreten durch seine Mutter, die Witwe Klara Kobelt, geborene Baumgart, eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Fleischerhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung beginnt mit einer vierwöchigen Probezeit am 1. April 1944. Der Lehrling erhält vom Lehrherrn "Kost und Wohnung" sowie ein "monatliches Taschengeld von 4 RM im 1. Lehrjahr, 68 RM 2. Lehrjahr und 8 RM im 3. Lehrjahr". Desweiteren gewährte der Lehrherr dem Lehrling Urlaub: 15 Arbeitstag im 1. Lehrjahr, 15 Arbeitstage im 2. Lehrjahr sowie 12 Arbeitstage im 3. Lehrjahr. Als besondere Vereinbarung wurde festgelegt, dass der Lehrling eigene Werkzeuge vorzuhalten hat. Der Ausbildungsvertrag wurde am 15.04.1944 in Siegnitz von allen Beteiligten unterzeichnet.
Auf der ersten Seite am oberen Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Gauwirtschaftskammer Niederschlesien, Abteilung Handwerk: Der Vertrag wurde in der Kammer unter der Nummer 320 und in der Innung unter der Nummer 320 eingetragen.
[Anmerkung: Dieses Objekt mit nationalsozialistischem Emblem ist ausschließlich als Zeitzeuge veröffentlicht - nicht zur Verherrlichung der NS-Zeit.]