Papier im A3-Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das Faltblatt im A4-Hochformat entsteht. Faltblatt linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 12 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Die Schneidermeisterin Clara Klaafs aus Barleben (Kathenhausstraße 1) stellt Hertha Taeger, geboren am 22. September 1931 in Barleben, wohnhaft in der Feldstraße 1 in Barleben und gesetzlich vertreten durch die Mutter Martha Taeger (Beruf: landwirtschaftliche Arbeiterin), eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Damen-Schneiderhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 1. Oktober 1947 endet vorraussichtlich am 1. Oktober 1950. Der Lehrling erhält Kostgeld: 25 Mark im 1. Lehrjahr, 35 Mark im 2. Lehrjahr, 45 Mark im 3. Lehrjahr. Der Ausbildungsvertrag wurde am 1. Oktober 1947 in Barleben von allen Beteiligten handschriftlich unterzeichnet.
Auf der letzten Seite am unteren Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Innung des Damenschneiderhandwerks: Der Vertrag wurde unter der Nr. 50/47 am 01.11.1947 in die Lehrlings-Rolle eingetragen.