Das nachträglich neu gebundene Buch (19. Jahrhundert) enthält die handschriftlichen Kopien dreier Schriften: den Kommentar Hugos von St. Victor zu den Klosterregeln des hl. Augustinus, den Kommentar des hl. Bonaventura zu den Regeln des hl. Franziskus und die Klosterregeln des Karmeliterordens. Am Ende der ersten Schrift nennt der Schreiber als Zeitpunkt und Ort der Fertigstellung den Oktober 1506 und das Benediktinerkloster der hl. Apostel Petrus und Paulus bei Merseburg. Er beklagt, dass in diesem Jahr die Pest Merseburg beherrschte und viele Menschenleben forderte. - Die beiden folgenden Schriften kopierte er 1508.
Der Schreibervermerk liefert einen wichtigen Beleg für die Existenz einer Schreibwerkstatt im Petri-Pauli-Kloster und ihren Fortbestand noch im 16. Jahrhundert, als Bücher - sogar in Merseburg selbst - schon im Druckverfahren hergestellt wurden. Die bedeutende Bibliothek des Klosters - u. a. wurde hier die berühmte Thietmar-Chronik verwahrt - wurde nach der Auflösung des Klosters (1544) zerstreut, der Verbleib der Buchbestände ist größtenteils unbekannt.