Der rechtsfähige Verein Kolpinghaus Münster ist Nachfolger des rechtsfähigen Vereins Katholisches Gesellenhospiz St. Josephshaus in Münster i.W.. Dem Katholischen Gesellenhospiz St. Josephshaus in Münster i.W. wurden ...
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am 17. Februar 1896 durch den König von Preußen aufgrund eines Statuts vom 26. Juli 1895 die Rechte einer juristischen Person verliehen. (Münsterwiki 10.3.2020)