Der Speyerer Bischof Matthias von Rammung (1417-1478) lockerte auf Druck der Stadt seine früheren Beschränkungen gegen die Juden. Sie durften jetzt Synagoge, Schule und Häuser wie bisher nutzen. Allgemein war die Aufenthaltsgenehmigung der Juden in Speyer jedoch befristet: Wurden ihnen anfänglich sechs Jahre zugestanden, war sie in späterer Zeit auf ein bis zwei Jahre begrenzt. Wohnhäuser in jüdischem Besitz sind im 15. Jahrhundert kaum noch zu belegen, die letzten wurden nach einer Ausweisung im Jahr 1435 veräußert.