Dass echter „Weinessig“ einen Mindestgehalt von 20 % Wein als Ausgangsprodukt enthalten muss, geht auf das Bestreben des Firmenmitbegründers Richard Hengstenberg zurück, der auf diese Weise seinen Essig von minderwertigeren Erzeugnissen abheben wollte. Das „Reinheitsgebot“ für Essig ist im Grundsatz bis heute gültig. Vor dem Aufkommen der Selbstbedienung wurde der Weinessig in großen Töpfen wie diesem angeboten und über den unten angebrachten Zapfhahn im Laden abgefüllt. Der lackierte Holzdeckel gehört nicht zu Originalausstattung: Ursprünglich hatte der Behälter einen Steingutdeckel in gleicher Farbe, er ging aber vermutlich kaputt und wurde ersetzt.