Die Gegenstempelung fand in den Jahren 1639/1640 statt.
Vorderseite: Dreizeilige Wertangabe II / KREUTZ/ER. Am Beginn der Umschrift eine Rosette. Im Feld Gegenstempel Kreuz.
Rückseite: Am Beginn der Umschrift eine Rosette. Im Feld Gegenstempel mit dem Straßburger Stadtschild. Siebenzeilige Aufschrift.
Mit Gegenstempel: Mit einem oder mehreren Gegenstempeln versehen. Diese sind u. a. zum Zweck der Auf- oder Abwertung und zur Anerkennung des Wertes angebracht, können auf den Ausgeber hinweisen oder in historischen Sammlungen den Besitzer eines Objektes.