Isidora hat im Jahre 100/101 kurzfristig 26 Artaben Weizen von Lysimachos geliehen und dafür zwei Drittel eines zweistöckigen Hauses notariell verpfändet; außerdem wurde eine Vertragsstrafe von 50% vereinbart. Das Darlehen wurde nicht zurückgezahlt und Gläubiger und Schuldnerin starben. Herakleia, Tochter des Hermus, Bürgerin von Antinoopolis, die Nichte und einzige Erbin des Lysimachos, stellt an den Präfekten Flavius Titianus den Antrag, einen Pfändungsbewilligungsbeschluss der Chrematisten Apollodoros und Poplianos herbeizuführen. Der Antrag wird bewilligt: Herakleias Vertreter, ihr Ehemann Herakleides alias Valerius kann jetzt die Vollstreckung beim Strategen beantragen. Der Beschluss mit einer Abschrift der Eingabe wird an den Strategen geschickt.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03242/