Sargschilde dokumentierten beim Leichenzug vom Wohn- bzw. Sterbehaus zum Friedhof und während des Zeremoniells die Zugehörigkeit des Verstorbenen zu seinem Handwerk, aber auch die Verbundenheit der Zunftgenossen mit ihrem verstorbenen Mitglied und dessen Familie. Überkommen sind meist farbig gefasste Schilde aus Metall (Kupfer, Messing, Zinn, Silber), aber auch aus Holz mit Malerei auf Leinen sowie den sog. Sarglappen aus Textil mit Perlen- und Seidenstickerei. Sargschilde lassen sich zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert nachweisen. Das gezeigte Sargschild weist typische Gestaltungselemente auf: Neben Säge und verschiedenen Messern (beides belegt die Zugehörigkeit zur Schreinerinnung) treten Datierung und Initialen - vermutlich des Sargschildstifters bzw. des Zunftmeisters, in dessen Amtszeit die Anschaffung erfolgte. Ungewöhnlicher sind andere Sargschilde, auf denen die Verstorbenen namentlich genannt werden (was wiederholte Nutzung ausschloss). Diese "individuellen" Schilde wurden in der Regel fest mit dem Sarg verbunden und ersetzten die Sarginschrift. Dieses Sargschild wurde erstmals genutzt 24. Mai 1774. Auf der Rückseite befindet sich der namentliche Eintrag für den verstorbenen Meister: Johann Georg Luthard, 81 Jahre, 7 Monadt, Heubach 1831, den 2. Märtz, das deren letztmalige Nutzung gewesen sein dürfte.