Kreisrundes Glasgravurraster mit Gradeinteilung auf dem Metallrahmen und den Markierungen (schwarz auf gold) Rot, Gelb, Blau und Tiefe.
Ein Glasgravurraster dient zum Zerlegen von Halbtonaufnahmen auf fotografischem Wege in druckbare Rasterpunkte und wurde 1881 von Georg Meisenbach erfunden. In der Drucktechnik ist prinzipiell nur möglich, einen Vollton zu drucken. Bei allen Zwischen- oder sogenannten Halbtönen wird das menschliche Auge getäuscht, indem der Vollton in größere oder kleinere Punkte zerlegt, also aufgerastert wird. Dieser Effekt wird fotografisch durch das Vorschalten eines Glasgravurrasters erzielt. In zwei runde Glasscheiben werden eng nebeneinander liegende dünne parallele Linien mit einem Diamant eingeritzt und mit Asphalt geschwärzt. Die beiden Glasplatten werden anschließend rechtwinklig zueinander zusammengekittet, so dass winzige quadratische Fenster entstehen. In der Reproduktionskamera befindet sich eine Haltevorrichtung mit einer Gradeinteilung für die verschiedenen Drehungen des Glasgravurrasters, bei einem Vierfarbdruck üblicherweise 0° für Gelb (Y), 15° für Magenta (M), 45° für Schwarz (K) und 75° für Cyan (C). Die Rasterdrehung ist notwendig, damit kein Moiré entsteht. Die Rasterscheibe befindet sich im Strahlengang der Kamera in kurzem Abstand vor dem zu belichtenden Film.