Beschriftung/Aufschrift
Vorderseite: Mark 5 Mark Die Stadt Cottbus zahlt Fünf Mark dem Einlieferer dieses Scheines - Der Schein verliert 4 Wochen nach Aufruf im "Cottbuser Anzeiger" und in der "Märkischen Volksstimme" seine Gültigkeit. Der Aufruf erfolgt in der Zeit vom 1. Februar 1919 bis 31. Dezember 1919 [...]
Rückseite: 5 Mark
Wasserzeichen: Sechseckflechtwerk